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Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als Quartalsbeiträge in der ersten vollen Kalenderwoche jedes Quartals und ggfs. per SEPA-Lastschrift eingezogen. Auf Wunsch den Mitgliedes kann auch monatlich gezahlt werden, wenn dies ausdrücklich auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichnet wird.
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Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Mitglied berechnet. Die Aufnahmegebühr kann auf Beschluss des Vorstands erlassen werden.
Jedes Mitglied zahlt einen Grundbeitrag zur Deckung der Verwaltungskosten in Höhe von 5,- € pro Monat. Ab zwei Familienmitgliedern reduziert sich der Beitrag pro Person um 1,- €, d.h. der Grundbeitrag beträgt dann 4,- € pro Person.
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5. Der Austritt (Kündigung) muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung erforderlich
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